Erwachsen bilden #17 – Datenschutz olé!

Ich kann es natürlich nicht mit Sicherheit für die breite Masse der Lehrkräfte sagen, aber soweit ich das in meinem persönlichen Umfeld überblicken kann, nutzen viele, sowohl in der Grund- als auch in der Berufsbildung private Geräte wie Laptops, Tablets, Convertibles, Kameras etc. im, bzw. rund um den Unterricht. Mir geht das nicht anders. Und ich stelle fest, dass die Nutzung sogar einen gewissen Convenience-Faktor hat, weil ich an diese Geräte gewöhnt bin, dadurch deren Funktionalitäten kenne und sinnvoll nutzen kann. Allerdings ist eine derartige Nutzung der eigenen IT-Infrastruktur ein zweischneidiges Schwert.

Natürlich könnte man jetzt sagen, dass der Arbeitgeber gefälligst vernünftige Ausstattung zur Verfügung zu stellen hat. Und im Grundsatz stimmt das auch. Dies lässt jedoch außer Acht, dass eine vom AG gestellte Infrastruktur häufig den eigenen Ansprüchen an den Workflow kaum genügen kann/wird; insbesondere, wenn man selbst bereits an bestimmte Hersteller und deren Systemumwelten gewöhnt ist und der AG etwas vollkommen anderes beschafft, z.B. aus Kostengründen; oder weil das technische Know-How fehlt. Nimmt man noch das Thema Datenschutz in Betracht, wird es richtig kompliziert. Werden nämlich Schüler/Teilnehmer-Daten auf privaten Endgeräten verarbeitet, entsteht allein daraus zumeist ein Verstoß gegen die DSGVO. Und das so etwas irgendwann die Datenschutzbeauftragten der Länder auf den Plan zieht, ist auch klar.

Doch wie hätte in vielen Fällen Distance-Learning in Corona-Zeiten ohne den Rückgriff auf schnell verfügbare, vertraute und wohl beübte Techniken aus dem privaten Umfeld funktionieren sollen? Diese Frage stellt sich auch mit Blick auf diesen Artikel. Nun Lehrer für die Nutzung von Plattformen wie Zoom oder Whatsapp für den Online-Unterricht auf Basis von Datenschutzverstößen abmahnen zu wollen, erscheint vor dem Hintergrund der schlechten digitalen Infrastruktur an der Mehrzahl der deutschen Schulen wie Hohn. Diese Techniken und Plattformen stellen leider nun mal günstige Alternativen für Out-of-the-box-Lösungen dar. Sich einerseits genötigt zu sehen, dass zu nutzen, was halt gerade zur Verfügung steht, um den Schülern, die für die Situation ja nichts können, wenigstens irgendeine Form von Betreuung anbieten zu können und dann dafür eventuell abgestraft zu werden? Ich würde ab morgen auf Dienst nach Vorschrift zurückfallen.

Unterrichtsvorbereitung in meiner Freizeit? Nö, gibt’s nicht mehr. Zusatzaufgaben im Schulbetrieb ohne Entgelt? Macht doch in der freien Wirtschaft auch keiner. Korrekturen am Wochenende? Spinnt ihr vollkommen? Wie man es auch dreht und wendet, ohne das – sehr häufig nicht ausreichend honorierte – Engagement vieler Lehrkräfte wäre das Bildungswesen in Deutschland noch wesentlich weniger leistungsfähig, als es das eh schon ist. Aber wir sind ja nur Pädagogen; wir produzieren ja nichts, wir sind ja keine Leistungsträger… Nur damit es an dieser Stelle einmal mehr laut und deutlich gesagt sei: Pädagogen bereiten den Weg für die Zukunft! Ohne unsere Arbeit gibt es keine Zukunft! Wer das immer noch nicht verstanden hat und wieder einmal aus strategischen Interessen irgendeinen Konzern rettet, den eigentlich niemand braucht, den brauche ich auch nicht! Nie wieder!

Ohne Zweifel ist Datenschutz wichtig. Die Privatsphäre unserer Schüler / Teilnehmer ist ein hohes Gut, denn das Private soll eigentlich unser Rückzugsort vor den Interessen der Arbeitgeber und der Politik sein. Die möglichen Strafandrohungen zeigen jedoch, dass der Datenschutzbeauftragte nichts verstanden hat – denn die eigentlichen Geschädigten sind die Lehrkräfte, die mit eigenem Kapital und eigener Kraft strukturelle Defizite ausgleichen, welche die Politik in beinahe jahrzehntelanger Missachtung der legitimen Bedürfnisse unseres Grund- und Berufsschulwesens produziert hat. Anstatt zu entlasten werden jedes Jahr höhere gesetzliche Hürden und Ansprüche formuliert, ohne dass es gleichwertige Kompensationen für den Mehraufwand gibt. Und die Hürden und Ansprüche reflektieren noch nicht einmal die tatsächlichen Bedürfnisse.

Ich könnte es ja verstehen, wenn man Praktiker die Regeln machen ließe. Doch stattdessen gibt man Verwaltungsjuristen eine Spielwiese, auf der sie sich austoben und mächtig fühlen dürfen und die wahren Notwendigkeiten des jeweiligen Feldes finden kaum, oder auch mal gar keine Beachtung. Und dann kommt auch noch so ein, allzu häufig nutzloser Landesbeamter daher und schlägt wahren Leistungsträgern derart ins Gesicht? Tja, dann weißt du wieder mit Sicherheit: du lebst in Deutschland – Datenschutz olé!

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